Sonderfälle & Tipps

Jahresverlauf

Wichtig ist es auch, den Jahresverlauf sowie die verschiedenen Leistungen und die Daten,
an denen sie verfallen, im Blick zu behalten:

Q1 (Januar – März)

  • Ab dem 01.01. wird über die Mischkalkulation abgerechnet.

Q2 (April – Juni)

  • Entlastungsleistungen aus dem Vorjahr verfallen am 30.06.
  • Nutze die Entlastungsleistungen falls der Kunde noch Budget hat (Wichtig: Halte trotzdem das 50/50 Mischverhältnis ein).

Q3 (Juli – September)

  • Mischkalkulation fortführen.

Q4 (Oktober – Dezember)

  • Weise deinen Kunden gegen Ende des Jahres auf evtl. vorhandenes Guthaben der Verhinderungspflege hin und verplane in diesem Fall mit Mehrstunden.
  • Achte darauf, die neuen VP-Anträge für das kommende Jahr zu stellen.

Besonderheiten bei Kunden mit Pflegegrad 1

Kunden mit Pflegegrad 1 verfügen ausschließlich über das Budget der Entlastungsleistung.

Die Aufnahme solcher Kunden ist nur möglich, wenn im Bezirk ein ausreichender Anteil an Kunden vorhanden ist, die über die Verhinderungspflege abgerechnet werden können.